Kosten &
Abrechnung
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Abrechnung
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?
Gerne nehmen wir uns Zeit und besprechen Ihr Anliegen ganz unkompliziert
Die Berechnung des Wegegeldes erfolgt strikt nach den gesetzlichen Vorgaben der GOT. Um Ihre Kosten so gering wie möglich zu halten, planen wir unsere Fahrten vorausschauend und bündeln die Termine sinnvoll. Wenn Sie sich im Stall für gemeinsame Termine zusammenschließen, teilen wir die Anfahrtskosten fair unter allen Parteien auf.
Für alle planbaren Untersuchungen wie die orthopädische Diagnostik oder die Gangbildanalyse erstellen wir Ihnen auf Wunsch gerne vorab eine transparente Schätzung der Kosten. Sollten sich während einer Untersuchung neue Befunde ergeben, besprechen wir das weitere Vorgehen und die finanziellen Aspekte direkt mit Ihnen.
Standardmäßig erhalten Sie nach der Behandlung eine Rechnung, die Sie bequem per Überweisung begleichen können. Für planbare Routinetermine besteht zudem die Möglichkeit, direkt vor Ort bar oder bargeldlos mit EC Karte, Kreditkarte oder kontaktlos über das Smartphone zu bezahlen.
Hinweis für Neukunden: Bei unserem ersten gemeinsamen Termin bitten wir um eine direkte Bezahlung vor Ort, entweder in bar oder mit einem der bargeldlosen Zahlungsmittel.
Die GOT gibt einen Gebührenrahmen vom einfachen bis zum dreifachen Satz vor. Die genaue Einstufung hängt vom individuellen Aufwand, der Komplexität des Falles und dem Einsatz spezieller technischer Geräte ab. Investitionen in moderne Diagnostikgeräte und fortlaufende Zertifizierungen spiegeln sich in dieser Kalkulation wider.
Nein, die Gebührenordnung ist ein bindendes Gesetz für alle Tierärzte. Rabatte oder freie Preisverhandlungen sind rechtlich strengstens untersagt. Die Abrechnung erfolgt immer fair und angemessen innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens, basierend auf dem tatsächlichen Aufwand.
Die Notdienstregeln und die damit verbundenen höheren Gebühren gelten laut Gesetz zu folgenden Zeiten:
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Unter der Woche: Täglich von 18:00 Uhr abends bis 8:00 Uhr am nächsten Morgen.
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Am Wochenende: Von freitags 18:00 Uhr durchgehend bis montags 8:00 Uhr morgens.
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An Feiertagen: Ganzägig von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr.
Außerhalb dieser gesetzlich festgelegten Zeiten rechnen wir alle Untersuchungen ganz regulär nach den normalen Sätzen der Gebührenordnung ab.
Sollten wir außerhalb der regulären Sprechzeiten gerufen werden, sind wir gesetzlich verpflichtet, nach den Notdienstregelungen der GOT abzurechnen. Dabei fällt eine einmalige, gesetzlich vorgeschriebene Notdienstpauschale von 50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer an. Zudem müssen die erbrachten Leistungen mindestens zum zweifachen und dürfen bis zum vierfachen Satz abgerechnet werden.
Wichtiger Hinweis für Erstkunden: Bei einer Erstuntersuchung im Notdienst bitten wir um direkte Bezahlung direkt vor Ort. Dies ist ganz unkompliziert bar oder bargeldlos per Karte möglich.
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Erfahrungen aus der Praxis
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Für die Gesundheit des Pferdes.
